Baubegleitende Betreuung
Insbesondere bei den Abnahmeprüfungen wurde immer wieder und in zunehmendem Maße deutlich, dass die Vielzahl der Vorschriften und Bestimmungen zu Verunsicherung und Missverständnissen und in Folge davon zu überzogenen Planungsergebnissen führte. Das rechtzeitige Hinzuziehen unserer Sachverständigen, bereits im Stadium der Entwurfs- spätestens der Ausführungsplanung, hat bei den von uns betreuten Projekten zu erheblichen Einsparungen bei gleichzeitiger Einhaltung aller baurechtlichen Forderungen und Vorschriften geführt.
Betreuungsumfang
Je nach Projekt und Bedarf kann der Betreuungsumfang folgende Positionen umfassen:
Vorbesprechung
- Durchsicht, Prüfung und Bewertung der Ausführungspläne
- Baustellenbesichtigung
- Abstimmungsgespräche mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter, Elektroplaner, VdS, Behörden und ggf. Nachunternehmern
- Erstellen eines Ergebnisprotokolls
Baubegleitende Betreuung
- Koordinationsgespräche auf der Baustelle z. B. mit der Bauleitung, Planern und Sachverständigen anderer Gewerke,
ausführenden Firmen und Baubehörden - Baustellenbesichtigungen
- Überprüfung des Ausführungsstandes bezüglich der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften,
VdS- und DIN VDE-Bestimmungen sowie behördlichen Vorgaben - Baubegleitende Planungsunterstützung
- Baubegleitende Beratung
- Erstellen von Ergebnisprotokollen, Aktennotizen, Schreiben soweit erforderlich
Vorabnahme
- Vorprüfung zur Bauabnahme hinsichtlich der Endabnahmefähigkeit
- Baustellenbesichtigung
- Überprüfung des Ausführungsstandes
- Abstimmungsgespräch mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter und Fachgewerken
- Beratung bezüglich der ggf. noch zu treffenden Maßnahmen
- Erstellen eines Berichtes
Abnahme
- Prüfung und Abnahme vor Inbetriebnahme der oben genannten Anlagen
- Zusammenstellung der Anlagendaten
- Erstellen des Abnahmeprotokolls
Baubegleitende Betreuung
Insbesondere bei den Abnahmeprüfungen wurde immer wieder und in zunehmendem Maße deutlich, dass die Vielzahl der Vorschriften und Bestimmungen zu Verunsicherung und Missverständnissen und in Folge davon zu überzogenen Planungsergebnissen führte. Das rechtzeitige Hinzuziehen unserer Sachverständigen, bereits im Stadium der Entwurfs- spätestens der Ausführungsplanung, hat bei den von uns betreuten Projekten zu erheblichen Einsparungen bei gleichzeitiger Einhaltung aller baurechtlichen Forderungen und Vorschriften geführt.
Betreuungsumfang
Je nach Projekt und Bedarf kann der Betreuungsumfang folgende Positionen umfassen:
Vorbesprechung
- Durchsicht, Prüfung und Bewertung der Ausführungspläne
- Baustellenbesichtigung
- Abstimmungsgespräche mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter, Elektroplaner, VdS, Behörden und ggf. Nachunternehmern
- Erstellen eines Ergebnisprotokolls
Baubegleitende Betreuung
- Koordinationsgespräche auf der Baustelle z. B. mit der Bauleitung, Planern und Sachverständigen anderer Gewerke,
ausführenden Firmen und Baubehörden - Baustellenbesichtigungen
- Überprüfung des Ausführungsstandes bezüglich der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften,
VdS- und DIN VDE-Bestimmungen sowie behördlichen Vorgaben - Baubegleitende Planungsunterstützung
- Baubegleitende Beratung
- Erstellen von Ergebnisprotokollen, Aktennotizen, Schreiben soweit erforderlich
Vorabnahme
- Vorprüfung zur Bauabnahme hinsichtlich der Endabnahmefähigkeit
- Baustellenbesichtigung
- Überprüfung des Ausführungsstandes
- Abstimmungsgespräch mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter und Fachgewerken
- Beratung bezüglich der ggf. noch zu treffenden Maßnahmen
- Erstellen eines Berichtes
Abnahme
- Prüfung und Abnahme vor Inbetriebnahme der oben genannten Anlagen
- Zusammenstellung der Anlagendaten
- Erstellen des Abnahmeprotokolls